Die NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/Grafschaft Bentheim

Auf diesen Seiten erfahren Sie, was der NABU in der Region für Mensch und Natur auf den Weg bringt. Sie können sich über den Service der Regionalgeschäftsstelle informieren und lernen die 5 Gruppen kennen, die ehrenamtlich aktiv sind. Wir stellen Ihnen unsere Projekte vor und nennen Ihnen wichtige Ansprechpartner. Außerdem laden wir Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen ein, berichten über spannende Naturerlebnisse und geben Ihnen Beobachtungstipps. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail, wenn wir etwas für Sie tun können! Und nun viel Spaß beim Stöbern auf unseren Seiten!


Rebhuhn ist der Vogel des Jahres 2026

Mit dieser Wahl rückt ein traditionsreicher, aber stark gefährdeter Feldvogel in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Das Rebhuhn war früher ein vertrauter Anblick in Wiesen, Feldern und Feldrainen. Doch der Bestand ist in den vergangenen Jahrzehnten eingebrochen – um über 90 Prozent seit den 1980er-Jahren. Hauptursachen sind der Verlust strukturreicher Lebensräume, der Einsatz von Pestiziden sowie die Intensivierung der Landwirtschaft.

 

Foto: NABU/ Hermann Hirsch

Erlebter Frühling 2026

 

 Emsland/Grafschaft Bentheim – Mit dem Frühling 2026 startet wieder ein faszinierender Wettbewerb für junge Entdecker*innen: „Erlebter Frühling“ lädt Kinder aus der Region Emsland und der Grafschaft Bentheim ein, die Natur mit offenen Sinnen zu erkunden und ihre Erlebnisse kreativ festzuhalten – dieses Jahr stehen die flinksten Waldbewohner im Mittelpunkt: die Eichhörnchen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Erlebter Frühling 2026 - NAJU Bundesgeschäftsstelle

 

 

NABU Stellungnahme zur Neuaufstellung des RROP

Hier finden Sie die NABU Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes. 

 

(In diesem Zusammenhang siehe auch unten stehenden Bericht)

 

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NABU-Stellungnahme RROP Windenergiefläch
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Windpark im Eleonorenwald: Marka Taler und NABU einigen sich

Meppen/Vrees/Rastorf - Bei dem Windpark im Eleonorenwald wird die Marka Taler GmbH & Co KG statt der ursprünglich geplanten 36 Windenergieanlagen nun lediglich 28 Anlagen errichten.

 

In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilen Marka Taler und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) mit, dass im Hinblick auf die Errichtung des Windparks im Eleonorenwald zwischen Rastorf und Vrees eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde. Nachdem Marka Taler sich bereit erklärt hat, zusätzlich zu den in den Planungsunterlagen und in der Genehmigung bereits vorgesehenen Maßnahmen noch weitere mit dem NABU abgestimmte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Natur durchzuführen, verzichtet dieser auf weitere rechtliche Schritte gegen die kürzlich erteilte Genehmigung.

„Es freut uns, dass es im Rahmen intensiver Verhandlungen gelungen ist, eine Einigung mit dem NABU zu erzielen“, erklärt Detlef Niedenhof, Geschäftsführer von Marka Taler. „Denn durch die Errichtung des Windparks mit 28 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 196 Megawatt können wir einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende, zum Klimaschutz und letztlich auch zur Sicherheit Deutschlands durch wenig Abhängigkeit von Energieimporten leisten.“

 

Auch der NABU ist mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. „Den Standort der Anlagen im Eleonorenwald und nahe beim FFH-Gebiet „Langelt“ halten wir zwar nach wie vor für sehr unglücklich,“ erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim. „Aber es werden nun noch zahlreiche weitere Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der Tierwelt ergriffen. Fällarbeiten im Wald werden nur außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt und Höhlenbäume werden vorher auf Fledermausbesatz kontrolliert. Für jeden Höhlenbaum werden Vogelnist- und Fledermauskästen angebracht. Amphibien- und Reptilienschutzzäune werden aufgestellt, damit die Tiere nicht versehentlich getötet werden. Außerdem wird es noch weitere Ausgleichsflächen und -maßnahmen für Greifvögel, sonstige waldbewohnende Vögel, Fledermäuse und Amphibien geben.  Deshalb halten wir das Vorhaben nun für vertretbar“. Aktuelle Behauptungen in den sozialen Medien, der NABU habe sich „kaufen“ lassen, weist Hübner dagegen vehement zurück. „Der NABU selbst hat gar nichts von der Vereinbarung. Die Vorteile aus der Vereinbarung erstrecken sich ausschließlich auf die Umsetzung von weiteren Naturschutzmaßnahmen durch den Vorhabenträger.“

 

„Es ist auch in unserem Sinn, die Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Denn auch wir leben in dieser Region und möchten den Lebensraum für Mensch und Natur erhalten. Deshalb sind wir auch bereit, die nicht unerheblichen Mehrkosten aus der Vereinbarung zu tragen“, erklärt Niedenhof.

 

 

 

 

 

E233: NABU bemängelt Planungsunterlagen

Projekt ist Paradebeispiel für die lange Dauer von Infrastrukturprojekten

 

Für den vierstreifigen Ausbau der E233 von Haselünne bis zur Landkreiskreisgrenze nach Cloppenburg (Planungsabschnitt 3) und von der Landkreisgrenze bis östlich von Löningen (Planungsabschnitt 4) hat die Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. In dem Rahmen hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) umfassende Einwendungen erhoben. Bemängelt werden insbesondere fehlende und veraltete Verkehrsprognosen und faunistische Kartierungen, unzureichende schalltechnische Gutachten, nicht nachvollziehbare Variantenvergleiche und fehlende Maßnahmen zum Schutz der Natur. Damit ist die E233 ein Paradebeispiel dafür, warum Infrastrukturprojekte so lange dauern. Denn sind es offensichtlich nicht die Öffentlichkeits- und Verbandsbeteiligungen, die für lange Verfahrensdauern sorgen, sondern vielmehr fehlende finanzielle und personelle Ressourcen und mangelhaft erstellte Planungsunterlagen. Deshalb sind die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen zur Genehmigungsbeschleunigung wie die Beschneidung der Rechte der Öffentlichkeit und Umweltverbände und die Senkung von Umweltstandards wenig zielführend, ist der NABU überzeugt.

Jeweils über 80 Seiten umfassen die Einwendungen des NABU. "Ein Hauptkritikpunkt ist die veraltete Verkehrswirtschaftliche Untersuchung von 2019," erklärt Katja Hübner, zuständige Sachbearbeiterin für die E 233 beim NABU Emsland / Grafschaft Bentheim. "Dieses Gutachten prognostiziert die zu erwartende Verkehrsentwicklung nach dem vierstreifigen Ausbau und ist die Grundlage für viele weitere Planungsunterlagen. Aber es ist veraltet, hat viele Mängel und nimmt den viel zu kurzen Prognosehorizont 2030 an. Deshalb ist zu befürchten, dass zum Beispiel die Lärmbelastung für Mensch und Tiere unterschätzt wird. Bemerkenswert ist, dass genau diese Untersuchung bereits beim Planungsabschnitt 1 zugrunde gelegt wurde und der NABU Anfang 2024 im Rahmen des laufenden Klageverfahrens die Mängel detailliert aufgelistet hat. Die Probleme waren den Behörden also bekannt. Trotzdem ist keine Überarbeitung erfolgt, sondern man hat mit dem fehlerhaften Gutachten einfach weitergearbeitet. Dabei gibt es gerade im Hinblick auf den zu kurzen Prognosehorizont Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu anderen Projekten, die unsere Auffassung ausdrücklich bestätigt", so die Landschaftsarchitektin. Außerdem sind weitere Verkehrsprognosen mit ebenfalls zu kurzem Prognosehorizont, die den Lärmgutachten für bestimmte Bauphasen zugrunde lägen, gar nicht mit ausgelegt worden. "Schon deshalb ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung unumgänglich," ist Hübner überzeugt.

Weiter bemängelt der NABU, dass die Methodik des Vergleichs unterschiedlicher Trassenvarianten nicht hinreichend beschrieben und deshalb nicht nachvollziehbar ist. Auch im Übergangsbereich von Planungsabschnitt 3 und 4 ist nur eine sehr überschlägige und fehlerhafte Variantenprüfung erfolgt. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass falsche Varianten für den Ausbau ausgewählt wurden.

Auch der Umgang mit dem Schutzgut "Natur und Landschaft" ist unzureichend. Vor allem sind die meisten faunistischen Kartierungen veraltet und mangelhaft.
"Den Planungsunterlagen ist zu entnehmen, dass die meisten Kartierungen der Tierwelt im Jahr 2016 stattgefunden haben. Aber erst Ende 2025, also 9 Jahre später wurden die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt," sagt Hübner. "Das zeigt deutlich, dass hier die lange Verfahrensdauer nicht an den maximal 3 Monaten Öffentlichkeitsbeteiligung liegt, sondern vielmehr daran, dass das Vorhaben - vermutlich aufgrund von personellen und finanziellen Engpässen - bei den Behörden nicht schnell genug bearbeitet wurde. Als Folge sind die Kartierungen jetzt schon wieder veraltet, der Planungsraum und Tierwelt haben sich verändert und es müssen neue Bestandserfassungen her." In anderen Fällen führten auch geänderte gesetzliche Vorgaben dazu, dass die Planungsunterlagen angepasst werden müssen, und das kostet Zeit.

 

Außerdem sind nicht alle relevanten Tiergruppen erfasst worden. Im Fall der E 233 sind das insbesondere die Rast- und Gastvögel. "Auch das ist ein typisches Problem," so die Naturschützerin. "Vorhabenträger und / oder Behörden glauben, Geld zu sparen, indem möglichst wenig Kartierungen durchgeführt werden. Später stellt sich dann heraus, dass Bestandserfassungen für die eine oder andere Tierartengruppe doch zwingend erforderlich sind. Dann müssen Gutachter beauftragt, die Untersuchungen durchgeführt und anschließend noch ausgewertet werden und wieder sind mindestens zwei Jahre vergangen."

 

Um Projekte zügig umzusetzen, rät die Landschaftsarchitektin deshalb allen Vorhabenträgern dazu, lieber zu viel als zu wenig Bestandserfassungen durchzuführen, schon freiwillig frühzeitig die Öffentlichkeit und die Umweltverbände zu beteiligen, deren Anregungen ernst zu nehmen und die finanziellen und personellen Ressourcen so zu konzentrieren, dass schnell vollständige Planungsunterlagen vorliegen. "Die jetzt von der Bundesregierung geplanten Senkungen der Umweltstandards zur Genehmigungsbeschleunigung, sind dagegen kontraproduktiv," glaubt Hübner. "Wir haben schon bei der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien gesehen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen zu vielen Fragen und Unsicherheiten bei den Genehmigungsbehörden geführt haben. Da müssen die Mitarbeiter erst wieder geschult werden und haben weniger Zeit, die Vorgänge zu bearbeiten. Zudem ist davon auszugehen, dass viele der Genehmigungen nach neuem Recht nicht rechtssicher sein werden und mit Erfolg beklagt werden können. Damit ist Vorhabenträgern auch nicht geholfen."

 

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NABU-Stellungnahme E233, 3. PA, Endfassu
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NABU-Stellungnahme E233, 4. PA, Endfassu
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Zwergschwäne: Wie sehr die strenge geschützten Zwergschwäne  vom Ausbau betroffen sind, wurde gar nicht untersucht. (Foto: Erhard Nerger)

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Vogel des Jahres 2026  - Das Rebhuhn

Wahlkampfslogan: "Für Felder voller Leben"

 

Das Rebhuhn (Perdix perdix) war ursprünglich ein Steppen- und Waldsteppen-Bewohner Mitteleuropas bis nach Asien. Durch die Ausweitung der Landwirtschaft wurde es zum Kulturfolger. Es ist das ganze Jahr über heimisch. Früher noch häufig anzutreffen, ist sein Bestand seit den 1990er-Jahren dramatisch eingebrochen. Heute lässt sich der etwa taubengroße, scheue Vogel nur noch selten beobachten. Wer jedoch in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden aufmerksam dem heiseren Ruf des Männchens lauscht ("rrrreb"), kann mit etwas Glück ein Rebhuhn entdecken. Besonders gut lassen sie sich an Feldrändern und -säumen beobachten, wo die Vegetation niedrig ist. Wird ein Vogel aufgescheucht, fliegt er meist knapp über den Boden mit lautem Flügelschlag, wobei die rostroten Schwanzseiten deutlich sichtbar werden und er  "kier-ick" Rufe abgibt. Rebhühner sind mit bis zu 20 Eiern Rekordhalter unter den europäischen Vögeln. Meistens hat das Gelege jedoch weniger Eier und nicht alle Küken überleben. Das Männchen hat  anders als das Weibchen einen ausgeprägten Bauchfleck und die Weibchen sind etwas matter gefärbt. Als Bewohner von Wiesen, Feldern und Brachflächen ist der Hühnervogel stark von der intensiven Landwirtschaft betroffen: endlose Monokulturen, der Verlust von Hecken, Feldrainen und anderen strukturreichen Landschaftselementen sowie der großflächige Einsatz von Pestiziden haben seinen Lebensraum drastisch verkleinert und seine Nahrungssuche erheblich erschwert.(Foto: Jan Piecha)

 

Vogel des Jahres 2026