30.03.2021
Viele Menschen zieht es während der anhaltenden Corona-Pandemie und dem Frühlingswetter nach draußen in die Natur. Dabei ist es wichtig, dass gerade in geschützten und sensiblen Landschaften, die Wege nicht verlassen werden, Betretungsverbote eingehalten und Müll wieder mitgenommen wird, sodass keine Tiere gestört und Lebensräume beschädigt werden.
Mit der anstehenden Brut- und Setzzeit gilt diese Rücksichtnahme umso mehr: Der NABU bittet um Einhaltung der geltenden Leinenpflicht für Hunde ab dem 1. April bis zum 15. Juli, damit Hasen, Rebhühner, Feldlerchen und viele andere Tierarten in ihrer Brutzeit und die Jungtiere nicht gestört werden und um den Tieren in dieser sensiblen Phase die nötige Ruhe zu gönnen.
Foto: Annelen Möller-Busmann
Foto: Erhard Nerger
Die NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/Grafschaft Bentheim empfiehlt für einen umsichtigen und rücksichtsvollen Umgang in und mit der Natur allgemein folgende Verhaltensregeln: