Überblick über die NABU Klage gegen den vierspurigen Ausbau der E233


E233: Klageverfahren ruht

26.09.2024

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der E233 im Planungsabschnitt 1 von der A31 bis zur B70 eine Klage angestrengt. Nun teilt der Umweltverband mit, dass das Klageverfahren im Einvernehmen mit dem NABU ruht, weil die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) die Planungsunterlagen überarbeiten will.

 

"Die Straßenbaubehörde ist auf uns zugekommen und hat gefragt, ob wir damit einverstanden wären, das Klageverfahren ruhen zu lassen. Denn die NLStBV will insbesondere die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das faktische FFH-Gebiet "Versener Heidesee" nachholen und vielleicht auch andere Punkte nacharbeiten", erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland/ Grafschaft Bentheim. "Wir sind damit einverstanden, weil wir froh sind, dass nun der hohe naturschutzfachliche Wert des "Versener Heidesees" offensichtlich anerkannt wird und berücksichtigt werden soll. Die Bereitschaft der Behörden, die Unterlagen zu überarbeiten, zeigt aber auch deutlich, dass wir da ein gewichtiges Argument in unserer Klagebegründung vorgetragen haben und die Einsicht gereift ist, dass die Klage des NABU vor dem Bundesverwaltungsgericht - zumindest in diesem Punkt - Erfolg haben würde. Insofern sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung und in der Erforderlichkeit des Klageverfahrens bestätigt," so die Umweltschützerin. Wie lange es dauert, bis die Überarbeitung abgeschlossen ist, ist dem NABU nicht bekannt. Aber auf jeden Fall werde man dann die neuen Planungsunterlagen wieder kritisch prüfen, verspricht der NABU.


E233: Geschätzte Gesamtkosten auf über 1,2 Mrd. Euro gestiegen

19.09.2024

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) weist mit Bezug auf einen aktuellen Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr darauf hin, dass die Gesamtkosten für den vierstreifigen Ausbau der E233 weiter gestiegen sind und jetzt auf über 1,2 Milliarden Euro geschätzt werden. Der Umweltverband fordert, auf die umwelt- und klimaschädliche Planung zu verzichten

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über die aktualisierten Gesamtmittelbedarfe für die die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne von Schiene, Straße und Wasserstraße zu berichten. Wie dem aktuellen Bericht zu entnehmen ist, ist der Gesamtmittelbedarf für den geplanten vierstreifigen Ausbau der E233 von der A31 (Anschlussstelle Meppen) bis zur A1 (Anschlussstelle Cloppenburg) weiter gestiegen. "Während im Bundesverkehrswegeplan mit Preisstand von 2014 von Kosten in Höhe von 719,1 Millionen Euro ausgegangen wurde, wird der Finanzmittelbedarf mit Stand Juli 2024 inzwischen auf 1,24 Milliarden Euro geschätzt", erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim. "Und das ist noch lange nicht der Endpreis. Vielmehr ist durch weitere Steigerungen der Baupreise mit noch deutlich höheren Kosten zu rechnen, bis das Projekt fertig gestellt werden kann." Allein im letzten Jahr seien die geschätzten Kosten von 1,13 Milliarden Euro (Stand Juli 2023) um gut 108 Millionen Euro gestiegen.

 

"Der kürzlich erfolgte Einsturz der Carolabrücke in Dresden zeigt deutlich wie groß der Sanierungsbedarf bei den vorhandenen Brücken und Straßen ist. Gerade vor dem Hintergrund der knappen Finanzmittel im Bundeshaushalt wird es daher immer unwahrscheinlicher, dass eine Umsetzung der Ausbauplanung der E233 erfolgt. Wir fordern deshalb die Kreistagsmitglieder der Landkreise Emsland und Cloppenburg auf, die Planungen für den Ausbau der E233 nicht weiter voranzutreiben. Denn wenn der Ausbau nicht erfolgt, bleiben die Landkreise auf den hohen und immer weiter steigenden Planungskosten sitzen", warnt die Umweltschützerin. "Das Geld der Steuerzahler sollte besser für Sanierungsprojekte verwendet werden."

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Bericht 2024 des BMDV zum Gesamtmittelbedarf
Bericht 2024 des BMDV zum Gesamtmittelbe
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E233: NABU widerspricht Verkehrsministerium - "Auf das faktische FFH-Gebiet wurde schon 2019 hingewiesen"

15.07.2024

Im Zusammenhang mit dem Klageverfahren gegen den vierstreifigen Ausbau der E233 im Planungsabschnitt 1 von der A31 bis Meppen hat der NABU auf den Wert des Versener Heidesees als faktisches FFH-Gebiet hingewiesen. Diese Einschätzung wurde von der Fachbehörde und dem Umweltministerium bestätigt. Laut Bericht in der Meppener Tagespost vom 11. Juli 2024 zeigte sich das Verkehrsministerium davon überrascht und gab an, dieses Argument sei bisher zu keinem Zeitpunkt im Genehmigungsverfahren vorgetragen worden. Dem widerspricht der NABU vehement. Auf den Status des Versener Heidesees als faktisches FFH-Gebiets sei schon 2019 hingewiesen worden.

 

"Schon bei dem Erörterungstermin im November 2019 ist die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit des Versener Heidesees Thema gewesen," erklärt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim. "Das lässt sich auch im Protokoll zu dem Termin nachlesen. Eine Überraschung ist der Status des Gebietes daher keinesfalls. Vielmehr wurde der frühzeitige Hinweis von den Behörden einfach völlig missachtet," stellt die Umweltschützerin richtig.

 

Aus Sicht des Umweltverbandes und seines Rechtsanwaltes erhöhen sich aufgrund dieses gravierenden Verfahrensfehlers auch deutlich die Chancen, das Klageverfahren zu gewinnen. Die Auswirkungen des geplanten Straßenausbaus auf das Gebiet hätten viel intensiver geprüft und die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch entsprechende Maßnahmen an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen. "Dabei ist auf den tatsächlichen naturschutzfachlichen Zustand des Gebietes zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Planfeststellung abzustellen. Ob das Landeskabinett in den nächsten Monaten die Meldung des Gebietes an die EU-Kommission beschließt oder dies - zum Beispiel aufgrund eines Vetos von Verkehrsminister Lies - nicht tut, dürfte für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unerheblich sein", erklärt Rechtanwalt Thorsten Deppner aus Berlin, der den NABU in dem Verfahren vertritt.


E233: Behörde muss Kosten für Eilverfahren tragen – NABU zufrieden

10.07.2024

Um zu verhindern, dass bereits vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Klage des NABU gegen den vierstreifigen Ausbau der E 233 (Planungsabschnitt 1) durch Baumaßnahmen vollendete Tatsachen geschaffen werden, hatte der Umweltverband einen Eilantrag gestellt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erklärte daraufhin, dass sie mit den eigentlichen Baumaßnahmen erst 2027 beginnen will und setzte die gesetzlich angeordnete „sofortige Vollziehung“ der Genehmigung vorerst selbst unbefristet aus. Daraufhin hatte der NABU seinen Eilantrag für erledigt erklärt. Das Gericht musste aber noch entscheiden, wer die Kosten des Eilverfahrens zu tragen hat. Nun fiel diese Entscheidung zulasten der Behörde aus.

 

Das BVerwG hat dies in seinem Beschluss damit begründet, dass der Eilantrag voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre. Die NLStBV hätte von sich aus gleich mit Erteilung der Genehmigung die Vollziehung aussetzen müssen, weil sie das Vorhaben nicht umgehend ins Werk setzen, sondern über einen längeren Zeitraum lediglich verwaltungsinterne, vorbereitende Maßnahmen durchführen will. Hätte die Behörde die Vollziehung sofort ausgesetzt, wäre das Eilverfahren gar nicht notwendig gewesen.

 

Mit dem Ergebnis des nun abgeschlossenen Eilverfahrens ist der NABU sehr zufrieden. „Wir haben unser Ziel erreicht, dass bis auf Weiteres keine Baumaßnahmen erfolgen können. Weil die NLStBV die Vollziehung nicht früher ausgesetzt hat, hat sie uns leider in das Eilverfahren ,gezwungen‘. Sie muss deshalb zu Recht die Kosten tragen", erklärt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland/ Grafschaft Bentheim. "Rückschlüsse über unsere Erfolgsaussichten im eigentlichen Klageverfahren lässt die nun ergangene Kostenentscheidung des Gerichts zwar nicht zu, aber wir sind zuversichtlich, dass wir auch im Klageverfahren das Gericht mit unseren Argumenten überzeugen können."


E233: Umweltministerium teilt NABU-Einschätzung zum Versener Heidesee

17.06.2024

Der NABU hat kritisiert, dass bei der Planung des vierstreifigen Ausbaus der E233 nicht berücksichtigt wurde, dass der Versener Heidesee ein „faktisches“ Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) Gebiet ist und deshalb besonderen Schutz genießt. Jetzt wurde die Einschätzung des NABU von der Fachbehörde und dem Umweltministerium bestätigt.

Der Naturschutzbund vertritt die Auffassung, dass das sehr nährstoffarme Gewässer des Versener Heidesees aufgrund seiner besonders guten Ausprägung und Größe die Qualität eines FFH-Gebietes besitzt und deshalb an die EU-Kommission nachgemeldet werden muss. Der NABU hatte deshalb im April dieses Jahres einen entsprechenden Antrag an das Umweltministerium gestellt. Nun hat das Umweltministerium dem NABU in einem Schreiben bestätigt, dass diese Einschätzung aus fachlicher Sicht unterstützt wird, dass die Auswahl der an die EU-Kommission zu meldenden FFH-Gebiete jedoch durch die Landesregierung durch Kabinettsbeschluss erfolgt und dass das Ministerium nun den Entwurf für eine Kabinettsvorlage erstellen wird.

 

„Wir freuen uns, dass unsere Auffassung bestätigt wurde und das Ministerium alles dafür tut, die Meldung an die Kommission vorzubereiten,“ erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland / Mitte. Umso schlechter sei jedoch, dass diese hohe naturschutzfachliche Wertigkeit des Versener Heidesees bei dem geplanten Ausbau der E233 nicht berücksichtigt und vor allem die erhebliche Beeinträchtigung durch den zusätzlichen Stickstoffeintrag durch den zunehmenden Verkehr nicht bedacht wurden. „Und es zeigt auch, dass ein blindes Vertrauen in die Behörden, wie es der Vorsitzende der CDU-Emsland, Jens Gieseke, laut einem Bericht der NOZ vom 1.6.24 fordert, keineswegs gerechtfertigt ist,“ so die Umweltschützerin. Vielmehr sei es in unserer komplexen Welt geboten, durchaus kritisch die Planungen der Behörden zu betrachten, denn auch sie würden – anders als angeblich von Gieseke behauptet - die Bedingungen vor Ort keineswegs immer am besten kennen. Deshalb seien die Öffentlichkeitsbeteiligung und das Klagerecht der Umweltverbände wichtige Elemente unserer Demokratie, um auch in Genehmigungsverfahren eine möglichst gute Berücksichtigung aller Belange und nicht nur der wirtschaftlichen Interessen sicherzustellen, ist Hübner überzeugt.


03.05.2024

E233: Erster großer Erfolg für NABU – Behörde gibt nach

Im Zusammenhang mit dem geplanten vierstreifigen Ausbau der E233 (Planungsabschnitt 1) ist der NABU vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen, um nach der Erteilung der Baugenehmigung einen Baustopp zu erwirken. Nun hat er einen ersten großen Erfolg erzielt: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat nach Erhalt der Begründung des Eilantrags mitgeteilt, dass sie von sich aus - also ohne überhaupt die gerichtliche Entscheidung abzuwarten - bis zum 30. Juni 2025 einen Baustopp anordnet.

„Offenbar hat die Behörde erkannt, dass sie im Eilverfahren vor Gericht eine Niederlage erleiden wird, erklärt der Berliner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thorsten Deppner, der den NABU in dieser Angelegenheit vertritt. Deshalb macht sie von sich aus einen Rückzieher und setzt die sogenannte sofortige Vollziehung aus. Damit kann erst einmal nicht mit dem Bau begonnen werden.

 

Der NABU ist begeistert. So schnell hatten wir auf einen ersten Erfolg gar nicht zu hoffen gewagt, freut sich Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes. Natürlich wussten wir, dass wir gute Argumente haben. Der Planfeststellungsbeschluss weist gravierende Fehler und Verstöße gegen europäisches Habitat- und Artenschutzrecht auf. Durch den Ausbau und die Stickstoffemissionen des zunehmenden Kfz-Verkehrs würden europarechtlich geschützte Erlen-Eschen-Auwälder, nährstoffarme Stillgewässer und die geschützte Pflanzenart Schwimmendes Froschkraut sowie sieben vom Aussterben bedrohten Falterarten erheblich beeinträchtigt. Im Sinne des Schutzes der Natur, des Klimas und der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sind wir hoffnungsvoll, dass wir auch in der Hauptsache, dem eigentlichen Klageverfahren, erfolgreich sein werden.


25.04.24

E233: NABU begründet Eilantrag

Erhebliche Betroffenheit von Erlen-Eschen-Auwald, nährstoffarmen Stillgewässern, Schwimmenden Froschkraut und sieben vom Aussterben bedrohten Falterarten

Im Januar diesen Jahres wurde für den ersten Bauabschnitt für den vierstreifigen Ausbau der E233 die Baugenehmigung erteilt. Um den sofortigen Baubeginn zu verhindern, hat der NABU einen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht gestellt. Jetzt hat der Umweltverband diesen Antrag begründet. Seiner Auffassung nach werden durch den Bau und die Stickstoffemissionen des zunehmenden Kfz-Verkehrs europarechtlich geschützte Erlen-Eschen-Auwälder, nährstoffarme Stillgewässer und Schwimmendes Froschkraut sowie sieben vom Aussterben bedrohten Falterarten erheblich beeinträchtigt.

"Die Straßentrasse verläuft quer durch das Flora-Fauna-Habitat (FFH-)-Gebiet "Ems", erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland/ Grafschaft Bentheim. "Ein Schutzgut speziell dieses Gebietes sind die Erlen-Eschen-Auwälder. Und weil diese Wälder europaweit besonders selten und gefährdet sind, ist dieser Lebensraumtyp als "prioritär" eingestuft und besitzt einen besonders strengen Schutz." Projekte, die diese Auwälder beeinträchtigen, dürfen nur umgesetzt werden, wenn vorher eine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt wurde oder besondere Ausnahmebedingungen erfüllt sind, z.B. wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen vorliegen. "Leider wurde vom Landkreis Emsland, der die Planungsunterlagen erstellen ließ, nicht erkannt, dass es durch den Baustellenbetrieb und die Flächeninanspruchnahme für den Straßenausbau sowie die Stickstoffbelastung durch den stark zunehmenden Verkehr zu erheblichen Beeinträchtigungen dieser wertvollen Waldbestände kommt. Deshalb wurde auch keine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt. Und die sonstigen Bedingungen für eine Ausnahme sind auch nicht gegeben," erläutert die Umweltschützerin weiter. "Deshalb verstößt die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erteilte Genehmigung gegen europäisches Recht."

Weiterhin wurde nicht erkannt, dass auch zwei nährstoffarme Stillgewässer - darunter der Versener Heidesee - durch die zu erwartenden Stickstoffimmissionen erheblich geschädigt werden. Entsprechende Maßnahmen, um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu kompensieren, wurden nicht vorgesehen. Das ist besonders schlecht, weil gerade im Versener Heidesee sehr viele seltene und gefährdete, stickstoffempfindliche Pflanzen vorkommen. Dazu gehört auch das Schwimmende Froschkraut, das sogar dem europäischen Artenschutz unterliegt. Auch das Froschkraut wurde in keiner Weise von den Behörden berücksichtigt. Und ein zweites Vorkommen dieser Pflanzenart innerhalb des FFH-Gebietes "Ems" wurde räumlich falsch abgegrenzt und deshalb - fehlerhaft - ebenfalls als "nicht betroffen" eingestuft.

 Außerdem sorgt sich der NABU um sieben vom Aussterben bedrohte Falterarten. "Wir haben immer wieder im Genehmigungsverfahren vorgetragen, dass insbesondere auch das Naturschutzgebiet "Versener Heidesee" ein wertvoller Lebensraum für Falter ist, aber die Behörden haben sich geweigert, die Falterbestände zu erfassen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen," klagt Hübner. "Jetzt liegen uns Daten eines versierten Falterexperten vor, dass in dem Gebiet sieben vom Aussterben bedrohte Nachtfalterarten vorkommen, deren Lebensräume durch die Baumaßnahme in Anspruch genommen werden. Vermeidungsmaßnahmen fehlen. Das ist naturschutzrechtlich nicht zulässig und zeigt, welche großen Auswirkungen diese Vorhaben auf die Biodiversität haben."

Aufgrund der gravierenden Fehler und Verstöße gegen europäisches Habitat- und Artenschutzrecht geht der NABU davon aus, dass zuerst seinem Eilantrag vom Gericht stattgegeben und ein Baustopp verhängt wird und später auch die Klage selbst erfolgreich sein wird. 

"Sie möchten es ganz genau wissen? Lesen Sie hier die ausführliche Begründung des Eilantrags."

Erlen-Esch-Auwald
Dr. Erhard Nerger

Versener Heidesee

Dr. Erhard Nerger



26.01.24

E 233: NABU prüft Klage

Für den ersten Planungsabschnitt für den vierstreifigen Ausbau der E233 wurde jetzt der Planfeststellungsbeschluss fertiggestellt. Dieser genehmigt den geplanten Ausbau der Bundesstraßen von der A31 bis kurz hinter die Kreuzung mit der B70. Der NABU prüft nun, ob im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Beschluss vorgegangen werden kann.

Bereits seit 2018 hat sich der NABU mit umfassenden Stellungnahmen intensiv an dem laufenden Genehmigungsverfahren beteiligt. „Wir haben immer wieder auf die massiven Klimaschäden und zu erwartenden Beeinträchtigungen der Anwohner und Erholungssuchenden durch Lärm hingewiesen. Viele landwirtschaftliche Flächen werden versiegelt oder verlieren ihre Anbindung an die bewirtschaftenden Höfe. Lebensräume streng geschützter Arten werden zerstört und europarechtlich geschützte Lebensräume durch Stickstoffeinträge beeinträchtigt,“ erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband den Widerstand der Umweltschützer. „Wir können nicht erkennen, dass diesen Belangen im Genehmigungsverfahren ausreichend Rechnung getragen wurde. Deshalb lassen wir von Rechtsanwalt Thorsten Deppner die Unterlagen prüfen und werden gegebenenfalls eine Klage einreichen,“ so die Umweltschützerin.

 

 

Dabei steht der NABU nicht allein da. Organisatorisch wird er unter anderem von der Bürgerinitiative (BI) Exit233 und dem Verein Verkehrswende Cloppenburg/Emsland (VCE) unterstützt. „Der Klimawandel und Artensterben verlangen nach einer Reduzierung von Verkehr und nach einer Verlagerung auf klimaverträgliche Alternativen,“ so Dr. Irmtraud Kannen, Vorsitzende des VCE. „Und zudem sind die zu erwartenden Kosten von mindestens 1,1 Mrd. Euro für den Straßenausbau angesichts der knappen öffentlichen Kassen und dem hohen Sanierungsbedarf der vorhandenen Brücken und Straßen nicht zu vertreten,“ ergänzt Dr. Karsten Osmers als Sprecher der BI.

Dies sind unteranderem Lebensräume und Tiere, dir vom Ausbau betroffen sind: 

Eichenwald im Herbst

Foto: Dr. Erhard Nerger

Mittelspecht

Foto: Dr. Erhard Nerger

Moorfrosch

Foto: Tobias Suntrup


Wie funktioniert das mit der Klage? - Spenden erbeten !

 

Als anerkannter Umweltverband erhebt der NABU eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht. Eine solche Klage verursacht erhebliche Gerichts- und insbesondere Anwaltskosten, die sich im Vorfeld nicht exakt prognostizieren lassen – wir rechnen mit mehr als 50.000 Euro. Das kann der NABU nicht alleine finanzieren und bittet deshalb um Spenden. Dafür wurde ein eigenes Spendenkonto eingerichtet:

 

Kontoinhaber: Naturschutzbund Deutschland NABU e.V.

IBAN:               DE25 2665 0001 1091 1178 28

Bank:              Sparkasse Emsland

BIC:                 NOLADE21EMS

Verwendungszweck: „Einzelspende Klage E 233, meine Postadresse

 

 

Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Für Beträge ab 300 € stellt der NABU eine Spendenbescheinigung aus, wenn die Postadresse des Spenders im Verwendungszweck der Überweisung angegeben wird. Für kleinere Beträge reicht dem Finanzamt der Nachweis durch den Kontoauszug.