25.04.24

E233: NABU begründet Eilantrag

Erhebliche Betroffenheit von Erlen-Eschen-Auwald, nährstoffarmen Stillgewässern, Schwimmenden Froschkraut und sieben vom Aussterben bedrohten Falterarten

Im Januar diesen Jahres wurde für den ersten Bauabschnitt für den vierstreifigen Ausbau der E233 die Baugenehmigung erteilt. Um den sofortigen Baubeginn zu verhindern, hat der NABU einen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht gestellt. Jetzt hat der Umweltverband diesen Antrag begründet. Seiner Auffassung nach werden durch den Bau und die Stickstoffemissionen des zunehmenden Kfz-Verkehrs europarechtlich geschützte Erlen-Eschen-Auwälder, nährstoffarme Stillgewässer und Schwimmendes Froschkraut sowie sieben vom Aussterben bedrohten Falterarten erheblich beeinträchtigt.

"Die Straßentrasse verläuft quer durch das Flora-Fauna-Habitat (FFH-)-Gebiet "Ems", erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland/ Grafschaft Bentheim. "Ein Schutzgut speziell dieses Gebietes sind die Erlen-Eschen-Auwälder. Und weil diese Wälder europaweit besonders selten und gefährdet sind, ist dieser Lebensraumtyp als "prioritär" eingestuft und besitzt einen besonders strengen Schutz." Projekte, die diese Auwälder beeinträchtigen, dürfen nur umgesetzt werden, wenn vorher eine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt wurde oder besondere Ausnahmebedingungen erfüllt sind, z.B. wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen vorliegen. "Leider wurde vom Landkreis Emsland, der die Planungsunterlagen erstellen ließ, nicht erkannt, dass es durch den Baustellenbetrieb und die Flächeninanspruchnahme für den Straßenausbau sowie die Stickstoffbelastung durch den stark zunehmenden Verkehr zu erheblichen Beeinträchtigungen dieser wertvollen Waldbestände kommt. Deshalb wurde auch keine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt. Und die sonstigen Bedingungen für eine Ausnahme sind auch nicht gegeben," erläutert die Umweltschützerin weiter. "Deshalb verstößt die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erteilte Genehmigung gegen europäisches Recht."

Weiterhin wurde nicht erkannt, dass auch zwei nährstoffarme Stillgewässer - darunter der Versener Heidesee - durch die zu erwartenden Stickstoffimmissionen erheblich geschädigt werden. Entsprechende Maßnahmen, um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu kompensieren, wurden nicht vorgesehen. Das ist besonders schlecht, weil gerade im Versener Heidesee sehr viele seltene und gefährdete, stickstoffempfindliche Pflanzen vorkommen. Dazu gehört auch das Schwimmende Froschkraut, das sogar dem europäischen Artenschutz unterliegt. Auch das Froschkraut wurde in keiner Weise von den Behörden berücksichtigt. Und ein zweites Vorkommen dieser Pflanzenart innerhalb des FFH-Gebietes "Ems" wurde räumlich falsch abgegrenzt und deshalb - fehlerhaft - ebenfalls als "nicht betroffen" eingestuft.

 Außerdem sorgt sich der NABU um sieben vom Aussterben bedrohte Falterarten. "Wir haben immer wieder im Genehmigungsverfahren vorgetragen, dass insbesondere auch das Naturschutzgebiet "Versener Heidesee" ein wertvoller Lebensraum für Falter ist, aber die Behörden haben sich geweigert, die Falterbestände zu erfassen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen," klagt Hübner. "Jetzt liegen uns Daten eines versierten Falterexperten vor, dass in dem Gebiet sieben vom Aussterben bedrohte Nachtfalterarten vorkommen, deren Lebensräume durch die Baumaßnahme in Anspruch genommen werden. Vermeidungsmaßnahmen fehlen. Das ist naturschutzrechtlich nicht zulässig und zeigt, welche großen Auswirkungen diese Vorhaben auf die Biodiversität haben."

Aufgrund der gravierenden Fehler und Verstöße gegen europäisches Habitat- und Artenschutzrecht geht der NABU davon aus, dass zuerst seinem Eilantrag vom Gericht stattgegeben und ein Baustopp verhängt wird und später auch die Klage selbst erfolgreich sein wird. 

"Sie möchten es ganz genau wissen? Lesen Sie hier die ausführliche Begründung des Eilantrags."

Erlen-Esch-Auwald
Dr. Erhard Nerger

Versener Heidesee

Dr. Erhard Nerger



26.01.24

E 233: NABU prüft Klage

Für den ersten Planungsabschnitt für den vierstreifigen Ausbau der E233 wurde jetzt der Planfeststellungsbeschluss fertiggestellt. Dieser genehmigt den geplanten Ausbau der Bundesstraßen von der A31 bis kurz hinter die Kreuzung mit der B70. Der NABU prüft nun, ob im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Beschluss vorgegangen werden kann.

Bereits seit 2018 hat sich der NABU mit umfassenden Stellungnahmen intensiv an dem laufenden Genehmigungsverfahren beteiligt. „Wir haben immer wieder auf die massiven Klimaschäden und zu erwartenden Beeinträchtigungen der Anwohner und Erholungssuchenden durch Lärm hingewiesen. Viele landwirtschaftliche Flächen werden versiegelt oder verlieren ihre Anbindung an die bewirtschaftenden Höfe. Lebensräume streng geschützter Arten werden zerstört und europarechtlich geschützte Lebensräume durch Stickstoffeinträge beeinträchtigt,“ erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband den Widerstand der Umweltschützer. „Wir können nicht erkennen, dass diesen Belangen im Genehmigungsverfahren ausreichend Rechnung getragen wurde. Deshalb lassen wir von Rechtsanwalt Thorsten Deppner die Unterlagen prüfen und werden gegebenenfalls eine Klage einreichen,“ so die Umweltschützerin.

 

 

Dabei steht der NABU nicht allein da. Organisatorisch wird er unter anderem von der Bürgerinitiative (BI) Exit233 und dem Verein Verkehrswende Cloppenburg/Emsland (VCE) unterstützt. „Der Klimawandel und Artensterben verlangen nach einer Reduzierung von Verkehr und nach einer Verlagerung auf klimaverträgliche Alternativen,“ so Dr. Irmtraud Kannen, Vorsitzende des VCE. „Und zudem sind die zu erwartenden Kosten von mindestens 1,1 Mrd. Euro für den Straßenausbau angesichts der knappen öffentlichen Kassen und dem hohen Sanierungsbedarf der vorhandenen Brücken und Straßen nicht zu vertreten,“ ergänzt Dr. Karsten Osmers als Sprecher der BI.

Dies sind unteranderem Lebensräume und Tiere, dir vom Ausbau betroffen sind: 

Eichenwald im Herbst

Foto: Dr. Erhard Nerger

Mittelspecht

Foto: Dr. Erhard Nerger

Moorfrosch

Foto: Tobias Suntrup


Wie funktioniert das mit der Klage? - Spenden erbeten !

 

Als anerkannter Umweltverband erhebt der NABU eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht. Eine solche Klage verursacht erhebliche Gerichts- und insbesondere Anwaltskosten, die sich im Vorfeld nicht exakt prognostizieren lassen – wir rechnen mit mehr als 50.000 Euro. Das kann der NABU nicht alleine finanzieren und bittet deshalb um Spenden. Dafür wurde ein eigenes Spendenkonto eingerichtet:

 

Kontoinhaber: Naturschutzbund Deutschland NABU e.V.

IBAN:               DE25 2665 0001 1091 1178 28

Bank:              Sparkasse Emsland

BIC:                 NOLADE21EMS

Verwendungszweck: „Einzelspende Klage E 233, meine Postadresse

 

 

Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Für Beträge ab 300 € stellt der NABU eine Spendenbescheinigung aus, wenn die Postadresse des Spenders im Verwendungszweck der Überweisung angegeben wird. Für kleinere Beträge reicht dem Finanzamt der Nachweis durch den Kontoauszug.